Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Bonn

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Home Fächer Latein Erwerb des Latinums / Latinum bei Auslandsaufenthalt

Erwerb des Latinums / Latinum bei Auslandsaufenthalt

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Die folgenden Regelungen gelten für L(5) wie für L(6):

Regulärer Erwerb:
Regulär erhält man das Latinum über die Zeugnisnote nach dem 2. Halbjahr der Klasse 10 (Ende der Einführungsphase der Oberstufe), sofern die Note ausreichend oder besser ist.

Modellversuch Latinum nach Klasse 9
Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die seit Klasse 5 Latein haben (a-Klassen), können sich im Laufe der 9. Klasse nach Absprache mit der Lateinfachlehrerin zur Teilnahme an der vorgezogenen Latinumsprüfung anmelden. DieSchülerinnen und Schüler, die sich dazu entscheiden, werden von der Schule besonders gefördert.
Die Prüfungen finden am Ende der Sommerferien nach der 9. Klasse statt und umfassen eine 3stündige Übersetzungsklausur und eine mündliche Prüfung. Texte und Ablauf dieser Prüfungen werden von der
Bezirksregierung kontrolliert und nach einer Übergangszeit bis 2013 auch zentral gestellt.
Sollten Teilnehmer die Prüfung nicht bestehen, können sie den Lateinunterricht in Klasse 10 fortsetzen und mit dem Zeugnis Ende der Klasse 10 das Latinum auf regulärem Weg erwerben.



Latinum bei Auslandsaufenthalt in Jgst. 10
a) Auslandsaufenthalt im 1. Halbjahr der Jgst. 10
Das Latinum wird durch die Teilnahme am Lateinunterricht der 10.2. mit der abschließenden, mindestens ausreichenden Zeugnisnote erworben.
Achtung!
Die Nachbereitung des Versäumten liegt in der Verantwortung des Schülers/der Schülerin und seiner/ihrer
Eltern, sie ist nicht Aufgabe der Schule!

b) Auslandsaufenthalt im 2. Halbjahr der Jgst. 10 oder während des ganzen Schuljahres 10
Das Latinum kann nur durch eine Feststellungsprüfung bei der Bezirksregierung erworben werden, die jeweils am Ende des Schuljahres stattfindet (s.u.); der Schüler / die Schülerin macht also üblicherweise ein Jahr nach seiner/ihrer Rückkehr diese Prüfung.
Achtung! Auch hier liegt die Nachbereitung des Versäumten in der Verantwortung des Schülers/der Schülerin und seiner/ihrer Eltern, sie ist nicht Aufgabe der Schule!


Externe Feststellungsprüfung
Der Schüler / die Schülerin wird über die Schule bis zum 1. Februar bei der Bezirksregierung für die zentrale Feststellungsprüfung angemeldet, die am Ende des Schuljahres stattfindet.
Die Bezirksregierung gibt zwei lateinische Autoren bekannt, deren Texte die Grundlage für die Prüfung sein werden.
Die Prüfung besteht aus einer dreistündigen schriftlichen Prüfung, deren Aufgaben zentral gestellt werden, und einer 15 bis 20minütigen mündlichen Prüfung.

 

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