Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit alle Benutzer zufrieden stellend arbeiten können, bitten wir um Beachtung folgender Punkte:
- Benutzer des Selbstlernzentrums sind alle SchülerInnen und LehrerInnen des CvOs. Die folgenden Regeln gelten für alle Benutzer in gleicher Weise.
- Das SLZ ist in erster Linie eine Präsenzbibliothek. Viele Medien können nicht ausgeliehen werden. Ausgenommen sind Bücher, die einen roten Punkt auf dem Etikett haben. Diese dürfen zwei Wochen lang ausgeliehen werden.
- Das SLZ darf nur ohne Getränke und Essen betreten werden. Taschen und Jacken müssen am Eingang abgelegt werden.
- Jeder Benutzer gibt beim Eintritt in das SLZ seinen Benutzerausweis ab. Beim Verlassen des SLZ logt er sich selbst am Scanner aus. Das Betreten mit fremden Ausweisen ist verboten. Benutzer, die ihren Ausweis vergessen haben, müssen sich aufschreiben lassen und sich beim Verlassen des SLZ wieder austragen lassen.
- Eine Benutzung des SLZ ist nur unter Aufsicht möglich. Den Anweisungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
- Im SLZ muss Ruhe herrschen; dies gilt auch für Partner- oder Gruppenarbeit.
- Jeder Benutzer muss mit den Medien sorgfältig umgehen - Bücher, auch solche mit Lückentexten, dürfen nicht beschrieben werden.
- Alle Medien sind nach der Benutzung wieder an ihre Plätze zurück zu stellen. Dabei leistet die Aufsicht gerne Hilfe.
- Für die Computerbenutzung gibt es gesonderte Regeln.
- Bei Nichtbeachtung der Benutzerregeln ist mit Ausschluss aus dem SLZ und mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen. Schuldhaft entstandene Schäden sind zu ersetzen.
Regeln zur Computerbenutzung
- Die Computer im SLZ dürfen nur zu Lern- und Informationszwecken genutzt werden.
- Die Rechner werden nur von der Aufsicht ein- und ausgeschaltet.
- Störungen und Schäden an den Computern sind der Aufsicht unverzüglich zu melden.
- Eingriffe in die Hardware und Softwareinstallationen sind untersagt.
- Das Kopieren von Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Internet ist verboten. In besonderen Fällen entscheidet die Aufsicht.
- Es dürfen keine kostenpflichtigen Dienste im Internet genutzt werden oder Geschäfte abgewickelt werden.
- Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzes sind zu beachten. So ist es verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende und rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsicht Mitteilung zu machen.
- Drucken ist in Maßen erlaubt und bei der Aufsicht vorher anzumelden.
- Wegen der Gefahr der Virenübertragung ist es untersagt, eigene Disketten zu benutzen. Gegen eine Pfandgebühr können sie im SLZ geliehen werden.









