Miteinander im Gespräch bleiben

Der aktuelle Vorsitz der Schulpflegschaft am CvO (v.l.: Gregor Laumann, Liana Lehmhus, Peter Stark; Sandra Esser fehlt auf dem Foto)
Wir – Liana Lehmhus als Vorsitzende der Schulpflegschaft und Sandra Esser, Gregor Laumann und Peter Stark als Stellvertretungen – sind im September 2022 als Team angetreten, um uns mit der Schulpflegschaft für das CvO zu engagieren. Dabei war und ist uns eine gute, transparente und konstruktive Kommunikationskultur in der gesamten Schulgemeinschaft ein besonderes Anliegen.
Für uns persönlich war und bleibt es spannend, das CvO immer besser und aus einer neuen Perspektive kennen zu lernen. Wir bemühen uns, in die Elternschaft hinein zu hören und gemeinsam mit der Schule in den Blick zu nehmen, was uns Familien umtreibt, was wir uns für unsere Kinder wünschen und wo wir Potential für eine Weiterentwicklung und Gestaltung des Schullebens im Ganztag sehen. Dafür tauschen wir uns immer wieder untereinander aus… im kleinen und größeren Kreis mit Eltern und Familien ebenso wie mit der Schulleitung, der Schülervertretung, verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrern, dem so wertvollen Förderverein des CvO… in Arbeitskreisen, Besprechungen, Abfragen und informellem Miteinander.
Wir möchten ins Gespräch bringen - das, was seitens der Schule passiert und an beeindruckendem Engagement vorhanden ist, aber auch einiges, wo wir glauben, dass wir Eltern gute Impulse geben können, auch um zu einem noch besseren Miteinander und Verständnis füreinander zu kommen.
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Auf unserer „Agenda“ stehen bislang Themen, wie die Gestaltung des Schulalltags im Ganztag-Konzept, den Umgang mit Medien stärker in den Fokus zu nehmen und die Sozialkompetenz von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Wo möglich möchten wir auch Angebote von und für Eltern in diesem Zusammenhang fördern. Schulseitig sind hier schon Konzepte in der Entwicklung, die weiter wachsen sollen – Elternkompetenz und -mitarbeit sind sehr willkommen! Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie hier unterstützen und Impulse beisteuern möchten!
In verschiedenen „Arbeitsformaten“ setzen wir uns zu akuten Handlungsbedarfen genauso wie zu mittel- und langfristigen Themen zusammen und auseinander – im steten Bemühen um die gemeinsame Erarbeitung tragfähiger Kompromisse. Beispiele dafür sind die Arbeitskreise und -gruppen zum Fahrtenkonzept, zur Handynutzung oder zur wichtigen Berufsorientierungsarbeit (BO) am CvO. Hier wirken teils auch Eltern außerhalb der Schulpflegschaft mit, wie beispielswiese beim Thema BO. Über die vorgegebenen Maßnahmen hinaus bemühen Schule und Eltern sich um ein attraktives und bereicherndes Angebot, bevor nach Schulabschluss erste wichtige berufliche Entscheidungen anstehen. Der jährlich stattfindende Berufe-Infotag und die Praktika, die auch vom Eltern-Netzwerk am CvO profitieren, sind solche Beispiele. Wir engagieren uns seitens der Schulpflegschaft dafür, hier das Spektrum weiter in Richtung klischeefreier und noch breiter gestreuter Berufsfelder zu stricken.
Ideen für weitere Arbeitskreise sind auf Elterninitiative hin im Gespräch… zu gesundem Schulessen oder Stärkung der Schulgemeinschaft/Aktivitäten – Eltern-Unterstützung und Kontakte sind jederzeit sehr willkommen!
Nicht zuletzt ist auch die Zusammenarbeit mit dem Förderverein ein wichtiger Baustein bei der Mitgestaltung des Schullebens. Bitte werden Sie als CvO-Eltern Mitglied und unterstützen Sie unsere Kinder und die Schule durch die wichtige Arbeit des Vereins der Freunde und Förderer des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums (VFF).
Herzlichen Dank an die gesamte Schulgemeinschaft für das gute und konstruktive Miteinander. Für etwaige Anliegen, Fragen und Impulse kontaktieren Sie uns gerne:
l.lehmhus (at) gmail.com
Liana Lehmhus, Sandra Esser, Gregor Laumann, Peter Stark
Vorsitz der Schulpflegschaft am CvO
gesetzliche Grundlagen
Ganz allgemein regeln die Paragrafen 72 und 73 des Schulgesetzes von NRW die Mitwirkung der Elternschaft in Schulangelegenheiten.
Der Gesetzestext im Wortlaut:
Rechtliche Grundlage: § 72 Schulpflegschaft
- Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
- Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
- Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
- Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
§ 73 Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft
- Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
- Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.
- Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.