Elternvertretung      Gesetzliche Grundlagen

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Ein fester Bestandteil der Mitwirkung in der Schule ist die Schulpflegschaft.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter*innen. Ihre Stellvertreter*innen können beratend an den Sitzungen teilnehmen. In der ersten Sitzung des Schuljahres wählen die Mitglieder der Schulpflegschaft eine*n Vorsitzende*n und bis zu drei Stellvertreter*innen.

Wir, der amtierende Vorstand (Steffen Schmitt, Andreas Delfosse, Gregor Laumann und Hasim Pacal) sehen uns als Team. Uns ist es wichtig, eine Vermittlerfunktion für die Eltern der Schule wahrzunehmen. Wir möchten uns und die Schwerpunkte unserer Arbeit vorstellen:

Unser Hauptanliegen besteht darin, die Interessen aller Eltern an der Schule zu vertreten und Ihre Ideen, Wünsche und Kritik zu bündeln und einzubringen. Gleichzeitig geht es aber auch darum, der Elternschaft Entscheidungen der Schulleitung und deren Hintergründe transparent zu vermitteln. So bemühen wir uns, die Kooperation und Kommunikation zwischen Schülern, Eltern und Lehrern zu fördern. Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, dass die Schulvereinbarung aktiv umgesetzt wird. Zu diesem Zweck sind wir in verschiedenen Gremien der Schule vertreten, die wir hier kurz vorstellen.

Schulpflegschaftssitzung:
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie setzt sich aus je sechs gewählten Vertretern der Lehrerschaft, der Schulpflegschaft und der Schülervertretung zusammen. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Gespräche mit der Schulleitung:
Der Vorstand steht in engem Kontakt mit der Schulleitung. Dies geschieht sowohl persönlich, telefonisch als auch per E-Mail entsprechend der jeweiligen Erfordernissen und Möglichkeiten.

Teilkonferenz Finanzen:
Dieses Gremium entscheidet über Anträge aus der Schule und überlegt, wie diese mit den vorhandenen Mitteln finanziert werden können.

Zusammenarbeit mit dem Förderverein:
Der VFF unterstützt die Schule in finanzieller Hinsicht. Der Austausch zwischen Schulpflegschaft und Förderverein ist daher einer der Bausteine bei der Frage, wie die zur Verfügung stehenden Gelder möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden. Satzungsgemäß ist ein Mitglied des Vorstands der Schulpflegschaft Beisitzer*in des VFF.

Teilnahme an Arbeitsgruppen:
Aktuelle Themen beschäftigen die Schulgemeinschaft immer wieder. In Arbeitsgruppen aus Schülern, Lehrern und Eltern befassten wir uns in den letzten Jahren z. B. mit der unbefriedigenden Verkehrssituation oder der Handynutzung auf dem Schulgelände. Auch bei der QA-Untersuchung der Bezirksregierung konnten Eltern ihre Sicht auf den Schulalltag einbringen.

Bildungsbeitrag:
Einige Aufwendungen im Schulalltag sind durch den amtlichen Etat nicht gedeckt. Am CvO ist es daher seit vielen Jahren üblich, dass Schüler*innen sich mit einem Beitrag von derzeit zwanzig Euro pro Schuljahr an den Kosten beteiligt. Der Bildungsbeitrag ist eine freiwillige Abgabe auf Basis des Solidarprinzips. Schulleitung und Elternschaft befürworten den Bildungsbeitrag gleichermaßen. Über die Verwendung des Bildungsbeitrags befinden Schulleitung und Elternschaft gemeinsam.

Der Bildungsbeitrag wird in der ersten Klassenpflegschafts- oder Stufensitzung bar eingesammelt. Darüber hinaus kann er ganzjährig auf das Konto der Schulpflegschaft (Kontoinhaber: Steffen Schmitt, comdirect, IBAN: DE43 2004 1133 0468 5921 00, BIC: COBADEHD001) überwiesen werden. Von dort fließt er dann gebündelt auf das Schulkonto.

Stadtschulpflegschaft:
Zwei Delegierte nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Bereichs Gymnasien teil.

So erreichen Sie uns:
Sie erreichen uns über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter*innen.